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Leistungsschutzrecht: Das Gleichnis vom Busfahrer und dem Zoo

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Es war einmal ein tüchtiger Busfahrer, der ein bisschen schneller war als die anderen. Er stellte seinen Bus direkt vor dem Bahnhof auf, wo alle ankommenden Besucher automatisch vorbeikommen. Er bot ihnen an, sie kostenlos zum örtlichen Zoo zu fahren. Dankbar gingen die Besucher darauf ein. Sie ertrugen gelassen, dass ihnen der Busfahrer auf den Bildschirmen über den Sitzen dezente Reklame zu verwandten Themen anzeigte.

Am Zoo angekommen, lösten die meisten Businsassen ein Eintrittsticket. Ohne den Busfahrer hätten sie den Zoo kaum gefunden. Der Zoo betrieb ja selbst noch kein gutes Marketing…

Damit könnte das Gleichnis zu Ende sein, wenn nicht auf einmal der Zoodirektor aufgeregt aufgetreten wäre. Er schäumte, dass der Busfahrer sich unberechtigt an den wertvollen Inhalten des Zoos bereichere. Die Tiere seien schließlich vom Zoo qualitativ aufwendig gepflegt worden, und der Busfahrer sei ein Trittbrettfahrer, indem er sein Geld mit fremden Tieren verdiene. Dafür müsse der Busfahrer dem Zoo eine Lizenzgebühr bezahlen.

Der Busfahrer, übrigens ein Ausländer mit Migrationshintergrund aus den USA, wehrte sich auf seine Weise: Er zog sich mit seinem Bus aus der Stadt zurück. Seitdem finden die Touristen den Zoo kaum noch, die Aufmerksamkeit und die Umsätze gehen massiv zurück. Deshalb betreibt der Zoo jetzt für viel Geld eine Busfahrer-Such-Optimierung (BSO).

Die Bundesjustizministerin Barley wurde gestern auf Radio 1 damit zitiert, dass die Verleger nach dem neuen Leistungsschutzrecht noch keine relevanten Einnahmen von Google & Co. eingenommen hätten. Woran das wohl liegt?

Geschrieben von Benedikt Hotze

11. November 2018 um 01:40

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