Wuppertal gilt – nach Köln – als die Stadt mit den meisten eingetragenen Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen. Respekt! Oder kommt diese Zahl vielleicht nur durch eine andere Zählweise zustande?
„Wuppertal ist die Stadt der Denkmäler!“ titelte die Westdeutsche Zeitung stolz zum Tag des Denkmals 2019. In diesem und einer Reihe anderer Beiträge wird die hohe Zahl der Denkmäler als Merkmal der bergischen Industriestadt hervorgehoben. Demnach hätte Wuppertal mehr Denkmäler als die wesentlich größeren Städte Dortmund, Düsseldorf oder Essen. Nicht zuletzt dieser Claim hat uns veranlasst, Wuppertal einen Besuch abzustatten.
Die Wuppertaler Denkmallage ist im Netz vorbildlich dokumentiert. Wie für andere Orte auch, ist die Denkmalliste zunächst bei Wikipedia wiedergegeben. Von dort aus gibt es zu jedem Objekt einen Link zum amtlichen Eintrag mit Begründungstext (Link jeweils hinter der Ziffer rechts in der Tabelle).
Wir haben die Probe aufs Exempel gemacht und unser Quartier in der Elberfelder Nordstadt nachgeschlagen. Auffällig ist nun, dass in den gut erhaltenen Gründerzeitgebieten fast jede Hausnummer hier einen Eintrag als Einzeldenkmal hat, so auch „unser“ Haus Ottenbrucher Straße 47. Selbst der Zwilling des Doppelhauses, Ottenbrucher Straße 49, hat einen eigenen Eintrag.
In anderen Städten, so in Berlin, ist es in vergleichbaren Situationen üblich, das Quartier als Denkmalbereich (Ensemble) auszuweisen und darin nur einzelne, besonders bemerkenswerte Objekte zusätzlich noch als Einzeldenkmal. Diese Praxis ergibt natürlich eine wesentlich geringere absolute Anzahl an eingetragenen Denkmälern als die aufwendige Unterschutzstellung ganzer Ensembles als Einzeldenkmäler.
Wohl verstanden: Diese Wuppertaler Praxis soll hier nicht kritisiert werden, aber es soll auf eine unterschiedliche Zählweise hingewiesen werden. Gegenprobe: In Essen hat die berühmte Gartenstadtsiedlung Margarethenhöhe nur einen einzigen Eintrag in der Denkmalliste, obwohl eine ganze Reihe von Straßenzügen und Häusern damit erfasst ist (siehe auch den amtlichen Eintrag).
Fazit: Der „Denkmalrekord“ Wuppertals dürfte das Ergebnis einer anderen Unterschutzstellungspraxis und damit der Zählweise sein.